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Werden Brände/Destillate durch Zugabe von Stoffen wie Zucker o.ä. verändert,
müssen sie nach gesetzlichen Vorgaben als “Spirituosen” gekennzeichnet werden.
Meist liegen die die Alkoholgehalte weit über den der Liköre. So ist ein gesüßter Orangengeist nach der Süßung eine Orangenspirituose.
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